Brauchtum: Die Strafmaß

Als alteingesessener Verein kümmert sich der Männerchor auch um die Brauchtumspflege. Dies schließt die sogenannte "Strafmaß" mit ein, wie Sie  Josef Miethaner in diesem Artikel beschreibt:

Die Strafmaß
 
Es ist unter anderem Aufgabe des Heimatkundevereins, Bräuche zu pflegen oder über sie zu berichten. Aus diesem Grunde will ich hier über einen in Kirchseeon seit Menschengedenken geübten Brauch, das „Strafa“, berichten.
 
Dieser Brauch, der sich in der näheren Umgebung nirgends außerhalb unserer Gemeinde findet, es sei denn er wurde von Kirchseeon aus eingebürgert, findet wohl seine Wurzel in der ursprünglichen Besiedelung von Kirchseeon während der Nonnenzeit. Damals hausten Tausende von Holzarbeitern aus allen deutschen Ländern in Baracken und sonstigen Notunterkünften. Viele, deren Familiennamen nicht bekannt oder nicht geläufig waren, waren nur mit einem sogenannten Spitznamen bekannt, der auf irgend eine persönliche Besonderheit, wie der „oaaugad Hias“ (einäugige Matthias) oder der scheichhaxad Damerl“ (hinkende Thomas) beruhte, oder der sich auf irgend ein mit der Person zusammenhängendes Ereignis bezog, wie „da Raupenfresser“ (der die Raupen aß) oder ähnlichem.
 
Da die Bayern einen Hang zum Frozzeln (hänseln) haben, hätten sich bei übermäßigen Gebrauch des Spitznamens leicht Raufereien entwickeln können, wenn man nicht als Regulativ das „Strafa“ gehabt hätte oder, weil der Brauch ja heute noch geübt wird, hat. Kurz und gut, das eine zwar nicht zu unterbinden aber auch nicht ausufern zu lassen. Raufhändel wegen Frozzeleien zu vermeiden und lockere Zungen zu bestrafen, diesem Zweck dient das „Strafa“. Das heißt, wer den Spitznamen sagt, wird um eine Maß bestraft, noch klarer, er muss auf der Stelle eine Maß bezahlen. Üblicherweise handelt es sich um eine Maß Bier, es kann aber auch sein, wenn gerade Wein getrunken wird, auch um eine Maß Wein. Im Laufe der Jahre, während derer der Brauch gepflegt wurde, haben sich zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten strenge Regeln herausgebildet. Diese besagen folgendes: 
 
  1. Wer sich durch Nennung oder Andeutung eines Spitznamens belästigt oder beleidigt fühlt, hat öffentlich kundzutun, dass er die Nennung seines Spitznamens künftig durch Strafe ahndet. Zu diesem Zweck hat er sich in geselliger Runde, meist im Stammlokal, auf den Tisch zu stellen, seine Geschichte zu erzählen und zu erklären, dass er fürderhin die Nennung seines Spitznamens bestraft. Gleichzeitig hat er den Anwesenden eine Runde zu bezahlen. Hiermit gilt die Sache als allgemein und öffentlich bekannt und anerkannt, die Berechtigung zum Strafen ist legitimiert und niemand kann sich darauf berufen, er hätte nicht davon gewusst.
  2. Gestraft werden darf nur in einer Wirtschaft oder Schankstelle wie Kantine oder insoweit, als eine Wirtschaft oder Schankstelle vom Standort des Strafenden aus zu sehen ist.
  3. Hört der Strafende an Orten nach Ziff. 2 seinen Spitznamen - egal, ob er bewusst oder beiläufig gesagt wurde - so hat er dem, der es gesagt hat durch einen lauten Pfiff, meist mit dem Zusatz „gstraft bist“ kundzutun, dass er ihn bestraft. Dem Strafenden ist es nicht erlaubt, nach Belieben zu strafen oder Ausnahmen zu machen, wenn er die Äußerung gehört hat. Wird dies bemerkt, kann er gegengestraft werden.
  4.  Auf den Pfiff hin bestellt der Strafende eine Maß. In Stammwirtschaften bringt der Wirt oder die Kellnerin auf einen Pfiff hin meist unaufgefordert oder nach der kurzen Frage „was soll es sein?“ eine Maß und stellt sie dem Strafenden hin. Die Maß wird auf dem Filzl (Bieruntersetzer) des Gestraften vermerkt, weil sie ja dieser bezahlen muss.
  5. Der Strafende hat dem Gestraften die Maß mit der Aufforderung: „trink o“, zu reichen und dieser nimmt den ersten Schluck und gibt den Krug an den Strafenden zurück. Der Strafende nimmt hierauf den zweiten Schluck - er trinkt nach. Damit ist die Maß entschärft und freigegeben, d.h. jeder am Tisch darf mittrinken.
  6. Wer sich gegen die Regeln des Antrinkens  vergeht, d.h. wer unberechtigt an- oder nachtrinkt, wird von den Berechtigten ebenso bestraft.
  7. Der Gestrafte darf nun, so lange von der von ihm bezahlten Maß noch etwas im Kruge ist, den Spitznamen sagen, aber nur so lange und nur er. Meist wird dies genutzt, um andere ebenfalls zu provozieren. Übersieht er es, dass der Krug schon leer ist und er sagt immer noch den Spitznamen, kann er erneut bestraft werden. Diese Regel führt, insbesondere wenn mehrere Strafmassen am Tisch stehen und die Lage unübersichtlich ist, oft zu weiteren Strafmassen.
  8. Es ist nicht unehrenhaft, einen Strafenden durch Andeutungen, die er nicht strafen darf, zu reizen. Fairerweise wird man aber nach einiger Zeit dann so konkret werden, dass er strafen kann. Grob unehrenhaft ist es jedoch, den Spitznamen zu sagen und dann nicht zu bezahlen. So einer wird von der Gesellschaft ausgeschlossen.
  9. Wird einer gestraft, obwohl er nichts gesagt hat, z.B. der Strafende hat einen Falschen gestraft, so ist dieser berechtigt gegenzustrafen.
  10. Gibt es aus einem anderen Anlass schon Freibier, darf nicht gestraft werden.

 

Diese Regeln werden seit Menschengedenken in unserer Gemeinde in traditionsbewussten Wirtschaften und Schankstellen eingehalten. In manchen, wie beim Pröbstl in Forstseeon, sind sie sogar ausgehängt. 
 
Durch diesen Brauch wurde und wird, wie erwähnt, übermäßige Frozzelei vermieden - wer nicht zahlen will, braucht ja nur sein Maul zu halten -, Raufhändel vorgebeugt, die Geselligkeit gepflegt und der Bierumsatz gefördert. Ich habe es schon wiederholt erlebt, wenn es lustig herging, dass es geheißen hat: „…des ko ja koaner mehr tringa, zahlts es Naxtemal“, was auch Ehrensache war.
 
Und wie gesagt, wenn man den Hang zum Frozzeln hat und gleichzeitig die Geselligkeit liebt, findet man immer was. Von den Alten Schwellenwerklern,  Eisenbahnern und Waldarbeitern hatte jeder von Rang und Namen einen Spitznamen, und Bier gab es immer, es sei denn die Zeiten waren zu schlecht.
 
Heute wird der Brauch hauptsächlich bei den traditionsbewussten Vereinen, wie dem Trachtenverein, dem ATSV, dem Gesangsverein oder der Kolpingsfamilie gepflegt. Dort haben viele einen Spitznamen, der zur Freibierbeschaffung dient. Ihr braucht Euch nur umzuhören.
 
Eine Besonderheit gibt es allerdings in Buch; dort straft nicht nur ein Einzelner, dort straft das ganze Dorf bei Nennung einer bestimmten Bezeichnung. Männlein und Weiblein spitzen die Ohren, wenn es brenzlig wird, und keiner kommt ungeschoren davon. Dass man die Sache aber oft gar nicht so ungern hört, sondern durchaus kommerziell zu nützen weiß, beweist nachfolgendes: 
 
Anlässlich des Gemeindejubiläums 1989 brachten mir einige schlitzohrige Buacher ins Festzelt einen Blumentopf mit einem Pflänzchen und fragten mich scheinheilig, ob ich die kenne. Ich tippte sofort richtig, aber auch gleichzeitig ertönte der wohlbekannte Pfiff. Kurz und gut, ich war hereingelegt worden. Die Gelegenheit erfassend ging ich dann mit dem Pflänzchen von Tisch zu Tisch und fragte, ob man dies kenne. Keiner kannte es, aber auf den Hinweis, dass ich es von Buacher bekommen habe, tippten die Meisten richtig. Aber auch hier ertönte sogleich der wohlbekannte Pfiff. Die Schlaumeier aus Buch waren mir auf Hörweite gefolgt und kassierten ab. Die Strafmassen wurden anstandslos gezahlt und die Buacher hatten mehr als genug zu trinken. Was die von mir Befragten geantwortet haben, auf was die Buacher strafen? Da fragt die Letzteren am besten selber. Ich persönlich habe schon wiederholt gezahlt, wenn ich das Maul nicht halten konnte.
© Josef Miethaner.
 
Mit Dank an Sepp Berger für's Wiederauffinden und Michael Hammer für's "lesbar machen"
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